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Informationen zum Dokument  BGE 139 II 470  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Das Grundstück Kat.-Nr. x befindet sich nach der geltend ...
2.2 Die Baudirektion führte in ihrer Verfügung vom 1. N ...
2.3 Die Beschwerdeführer berufen sich auf die Eigentumsgaran ...
3. Die Vorinstanz stützt ihre Auffassung, wonach kein Anspru ...
3.1 Die Bewilligung zur Aufschüttung, die Landanlagekonzessi ...
3.2 Der erwähnte Bewilligungsvorbehalt für Bauten und A ...
3.3 Die Baudirektion hat die Baukonzession verweigert, weil das V ...
3.4 Die kantonalen Behörden gehen davon aus, dass die § ...
3.5 An Bauvorhaben auf Landanlagen können demnach nicht unte ...
3.6 Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Ba ...
Erwägung 4
4.1 Im Laufe des kantonalen Verfahrens sind neue gewässersch ...
4.2 Zu prüfen ist zunächst, ob die neuen Vorschriften v ...
4.3 Gemäss Absatz 1 der Übergangsbestimmungen der GSchV ...
4.4 Im vorliegenden Verfahren findet deshalb Absatz 2 der Üb ...
4.5 Das zu beurteilende Bauprojekt der Beschwerdeführer ragt ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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