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Informationen zum Dokument  BGE 137 II 313  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
Erwägung 1.1
1.1.1 Gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts ist grunds&a ...
1.1.2 Die Beschwerdeführerinnen unterbreiten dem Bundesgeric ...
Erwägung 1.2
1.2.1 Die Beschwerdegegnerin macht geltend, den Beschwerdefü ...
1.2.2 Dieser Einwand ist unbegründet: Wenn in Submissionsf&a ...
1.3 Die Beschwerde hat ein Rechtsbegehren zu enthalten (Art. 42 A ...
1.4 Das Bundesgericht überprüft frei die richtige Anwen ...
Erwägung 2
2.1 Die vorliegend streitige Vergabe fällt in den Anwendungs ...
2.2 Das Bundesgericht hat in BGE 131 I 137 ausgeführt, die G ...
2.3 Bei diesem Entscheid ging es um eine kantonale Gesetzgebung,  ...
3. Streitig ist, ob die Vorinstanz zu Recht die Beschwerdelegitim ...
3.1 In der Sache geht es um Folgendes: Die Beschwerdegegnerin ver ...
3.2 Die Legitimation für die Beschwerde an das Bundesverwalt ...
3.3 Unbestritten kann es in Bezug auf das Erfordernis nach Art. 4 ...
3.3.1 Im Submissionsrecht ist nach der Rechtsprechung zur Beschwe ...
3.3.2 Im freihändigen Verfahren besteht folgende Besonderhei ...
3.3.3 Die zulässige Festlegung des Beschaffungsgegenstands w ...
3.4 Von dieser Rechtslage ist zutreffend auch die Vorinstanz ausg ...
3.5 Die Beschwerdeführerinnen machen geltend, die Vorinstanz ...
3.5.1 Den Beschwerdeführerinnen ist insofern zuzustimmen, da ...
3.5.2 In Bezug auf die Beweislastverteilung gehen die Beschwerdef ...
3.6 Zu prüfen bleibt, ob die Vorinstanz auf dieser Rechtsgru ...
3.6.1 Die Beschwerdeführerinnen machen zu Recht geltend, das ...
3.6.2 Die Vorinstanz hat demnach zu Recht erwogen, es reiche nich ...
3.7 Soweit die Beschwerdeführerinnen die faktisch dominante  ...
3.8 Die Vorinstanz hat somit kein Bundesrecht verletzt, wenn sie  ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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