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Informationen zum Dokument  BGE 135 II 224  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Das Bundesverwaltungsgericht ist zum Schluss gekommen, dass di ...
2.1 Wird die Berichterstattung über ein öffentliches Er ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Radio- und Fernsehgesetzgebung dient im öffentlich ...
2.2.2 Die Botschaft zu Art. 7 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 199 ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Anders als teilweise noch in den vorinstanzlichen Verfahren ...
2.3.2 Der mit solchen Aufnahmen verbundene Eingriff in die (Exklu ...
2.3.3 Ihr Einwand könnte bloss insofern eine gewisse Berecht ...
Erwägung 3
3.1 Die Beschwerdeführerin rügt, die durch die Vorinsta ...
3.2 Die Rügen erweisen sich - vorbehältlich der Entsch& ...
3.2.1 Die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit gelten ni ...
3.2.2 Dies ist auch auf europäischer Ebene anerkannt: Der Gr ...
3.2.3 Bei der Sicherung der Meinungsvielfalt geht es nicht um ein ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Umstritten ist auch die Frage der Abgeltung des Kurzbericht ...
3.3.2 Richtig erscheint, dass die Kosten für das Exklusivrec ...
3.3.3 Mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV), welche au ...
3.3.4 Ob sich der von der SRG/SSR vorgesehene Ansatz von Fr. 300. ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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