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Informationen zum Dokument  BGE 132 II 218 - Kürberghan>  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2. ...
2.1  Mit der Gesamtrevision der BZO 1963 bzw. der gestü ...
2.2  Nichteinzonungen lösen grundsätzlich keine En ...
2.3  Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts i ...
2.3.1  Aus der bei E. 2.2 wiedergegebenen Formel lassen sich ...
2.3.2  Das Bundesgericht hat im Entscheid 122 II 455 mit Bli ...
2.3.3  Das Verwaltungsgericht erachtet im angefochtenen Ents ...
2.3.4  Methodisch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das P ...
2.4  Massgeblicher Stichtag für die Frage, ob eine mate ...
Erwägung 4
4. ...
4.1  Der Begriff des weitgehend überbauten Gebiets im S ...
4.2 ...
4.2.1  Baulücken sind einzelne unüberbaute Parzell ...
4.2.2  In der jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesger ...
4.2.3  Die Siedlungsqualität einer unüberbauten Fl ...
4.2.4  Das Verwaltungsgericht stützt seine Argumentatio ...
4.2.5  Demnach bezieht sich die vorstehend umschriebene qual ...
4.3  Die beiden Grundstücke des Beschwerdeführers  ...
4.3.1  Die fraglichen Parzellen gehörten nach der Fests ...
4.3.2  Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, es gehe ...
4.3.3  Ferner weist der Beschwerdeführer 1 auf einen Re ...
4.4  Die Parzelle der Beschwerdeführer 2 liegt in Z&uum ...
4.4.1  Die Grösse der zusammenhängenden unübe ...
4.4.2  Das Verwaltungsgericht hat die Senke Müli insges ...
4.4.3  Die Beschwerdeführer 2 halten dagegen, in der Um ...
4.4.4  Folglich ist dem Verwaltungsgericht zuzustimmen, wenn ...
4.5  Zusammengefasst: Alle drei hier zur Diskussion stehende ...
Erwägung 5
5.  (Erwägungen zur Frage, ob die Grundstücke baur ...
Erwägung 6
6.  Schliesslich behauptet der Beschwerdeführer 1 das V ...
6.1  Nach der Rechtsprechung kann der Vorgeschichte einer Nu ...
6.2  An sich überprüft das Bundesgericht im Rahmen ...
6.3  Das Verfahren für einen Quartierplan Kürbergh ...
6.4  Entscheidend im Hinblick auf die Frage, ob hier schutzw ...
6.5  Im kantonalen Verfahren hat die Beschwerdegegnerin vorg ...
6.6  Aufgrund der soeben genannten, allgemeinen Erwägun ...
6.7  Zu prüfen bleibt, ob die Nichteinzonung zur Umsetz ...
6.7.1  Die Beschwerdegegnerin führt an, es gehe um die  ...
6.7.2  Die umstrittene Freihaltezone liegt am Rand des im Ri ...
6.8  Hinzu kommt folgender Umstand: Es wurde bereits erw&aum ...
6.9  Insgesamt liegen beim Beschwerdeführer 1 besondere ...
Erwägung 7
7.  Bei der Liegenschaft der Beschwerdeführer 2 sind hi ...
Erwägung 8
8. ...
8.1  Zusammengefasst verstösst der angefochtene Entsche ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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