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Informationen zum Dokument  BGE 117 II 259 - Hangrutsch  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Gemäss Art. 200 OR haftet der Verkäufer nicht fü ...
Erwägung 2
2. Die Kläger machen im weitern geltend, die Vereinbarung vo ...
a) Dass der Besteller einen Mangel des Werkes bereits bei Vertrag ...
b) Ein Werkvertrag kann auch für die Erstellung eines Geb&au ...
c) Die Vereinbarung vom 23. Juli 1983 enthält alle notwendig ...
d) Im Kaufvertrag vom 2. April 1985 haben die Parteien den Gesamt ...
e) Die Tatsache, dass bereits vor der Neuregelung der Gewähr ...
f) Der Beklagte macht in der Berufungsantwort geltend, bei der &o ...
g) Ist die Gewährleistungspflicht des Beklagten für die ...
Erwägung 3
3. Die Kläger rügen im weitern, das Obergericht habe zu ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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