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Informationen zum Dokument  BGE 112 II 356  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. In der Sache selbst haben die Vorinstanzen die Klage im wesent ...
5. Im Unterschied zum angefochtenen Urteil ist die Frage der Libe ...
6. Das Obergericht stellt verbindlich fest, dass die Klägeri ...
7. Wer sich als Besitzer einer Inhaberaktie ausweist, ist im Verh ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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