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Informationen zum Dokument  BGE 110 II 44  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Im Unterschied zum Bezirksgericht verwirft das Obergericht die ...
4. Ein gerichtlicher Vergleich ist nicht nur ein Institut des Pro ...
5. Es verstösst daher nicht gegen Bundesrecht und insbesonde ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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