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Informationen zum Dokument  BGE 107 II 82  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Klage beruht auf Urheberrecht und betrifft damit einen ziv ...
2. Beide Beklagten widersetzen sich dem Unterlassungsanspruch des ...
3. Dass der Kläger Urheberrechte geltend machen kann, die ih ...
4. Zu Recht nicht bestritten ist dagegen, dass dem Kläger in ...
5. Die Parteien streiten sich hauptsächlich darüber, ob ...
9. Zusammenfassend kann sich im vorliegenden Fall somit bloss fra ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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