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Informationen zum Dokument  BGE 106 II 298  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 372 ZGB kann einer mündigen Person auf ihr Bege ...
3. In objektiver Hinsicht verlangt Art. 372 ZGB für eine Ent ...
4. Endlich darf eine Entmündigung auf eigenes Begehren nur a ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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