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Informationen zum Dokument  BGE 105 II 23 - Damenring  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
C.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Nach Art. 7 Abs. 3 OR gilt die Auslage von Waren mit Angabe de ...
Erwägung 2
2. a) Der Kläger macht Irrtum geltend. Fest steht, dass er d ...
b) Die Vorinstanz verwehrt dem Kläger die Berufung auf Irrtu ...
c) Auch wenn der Beklagte die Preisanschrift im Schaukasten in gu ...
Erwägung 3
3. Nach Art. 26 OR ist der Irrende, der den Vertrag nicht gegen s ...
Dispositiv

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Jana Schmid, A. Tschentscher
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