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Informationen zum Dokument  BGE 103 II 227  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 41 lit. b OG ist das Bundesgericht als einzige Insta ...
2. Der Sachverhalt, welcher der Klage zugrunde liegt, ist nicht b ...
3. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Zulässigke ...
4. Die Zugehörigkeit einer öffentlichen Sache zum Verwa ...
5. Für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens auf definit ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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