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Informationen zum Dokument  BGE 103 II 88  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Die Vorinstanz ist in Auslegung des Testaments des Erblassers  ...
4. Die Erbteilung ist demnach so vorzunehmen, dass der Pflichttei ...
5. Das zu teilende Nachlassvermögen beträgt nach dem an ...

Bearbeitung, zuletzt am 06.05.2024, durch:
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