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Informationen zum Dokument  BGE 102 II 305  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gegenstand des Prozesses bildet der sich aus dem Namensrecht d ...
2. Wird jemand dadurch beeinträchtigt, dass ein anderer sich ...
3. Der Kläger macht nicht geltend, dass eine Verwechslungsge ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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