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Informationen zum Dokument  BGE 100 II 358  Materielle Begründung

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Regeste
Nach Art. 343 Abs. 2 und 3 OR haben die Kantone für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von fünftausend Franken ein einfaches, rasches und - unter Vorbehalt mutwilliger Prozessführung - kostenloses Verfahren vorzusehen. Der Streitwert bemisst sich nach der eingeklagten Forderung, ohne Rücksicht auf Widerklagebegehren.

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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