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Informationen zum Dokument  BGE 100 II 167  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Da es sich um einen Prozess aus Urheberrecht handelt, ist die  ...
2. Der Beklagte haftet grundsätzlich nach Art. 14 und 22 URG ...
3. Die Aktivlegitimation der Klägerin ist nicht bestritten.  ...
4. Der Beklagte ist der Meinung, das Bundesgericht dürfe nur ...
5. Die Vorinstanz führt aus, dass - ähnlich der Erfindu ...
6. Die Klägerin rügt, die Vorinstanz habe ihr zu Unrech ...
7. Die Vorinstanz erklärt, dass die auf dem Gebiete der Lade ...
8. Die Vorinstanz stellt auf Grund des Hauptgutachtens vom 14. Fe ...
9. Hat demnach die Klägerin Anspruch auf urheberrechtlichen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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