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Informationen zum Dokument  BGE 96 II 243  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Dem Kläger ist darin beizupflichten, dass eine reine Wort ...
2. Die Wort/Bild-Marke Nr. 229 867 "Gold-Bock" und die Wortmarken ...
3. Zeichen, die als Gemeingut anzusehen sind, geniessen den Marke ...
4. Das Handelsgericht meint, die Wortmarke "Blauer Bock" verstoss ...
5. Das Übereinkommen zwischen der Schweiz und Deutschland be ...
6. Der Beklagte macht geltend, die Marke Blauer Bock sei nichtig, ...
7. Da die Wortmarke BLAUER BOCK des Klägers gültig ist  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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