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Informationen zum Dokument  BGE 95 II 555  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Nach Art. 703 OR fasst die Generalversammlung der Aktienges ...
2. Das Obergericht erachtet die angefochtene Statutenbestimmung a ...
3. Das Obergericht nimmt in zweiter Linie den Standpunkt ein, die ...
4. Der Kläger stellt sich mit dem Obergericht subsidiär ...
5. Art. 708 Abs. 4 OR bestimmt, dass, wenn mehrere Gruppen von Ak ...
6. Der Kläger vertritt sodann die Auffassung, der in der ord ...
7. Der Kläger macht schliesslich geltend, Wehrli habe ihn du ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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