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Informationen zum Dokument  BGE 93 II 393  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Beklagte macht geltend, die Feststellung des Handelsgerich ...
2. Nach Art. 706 OR kann jeder Aktionär die Beschlüsse  ...
3. a) Das Handelsgericht ist der Auffassung, die an sich zulä ...
4. Das Handelsgericht ist der Auffassung, die Ausgabe von Genusss ...
5. Das Handelsgericht betrachtet die Ausgabe von Genussscheinen z ...
6. Das Handelsgericht erblickt in der beschlossenen Genussscheina ...
7. Der Kläger macht geltend, die vorgesehene Genussscheinaus ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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