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Informationen zum Dokument  BGE 93 II 170  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
3. Die Quellen sind gemäss Art. 704 Abs. 1 in Verbindung mit ...
4. Nach Art. 668 Abs, 1 ZGB werden die Grenzen eines Grundstü ...
5. Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich gemäss Art ...
6. Die Vorinstanz spricht dem Beklagten das Eigentum an der Quell ...
7. Die Vorinstanz ist der Auffassung, die streitige Quelle geh&ou ...
8. Die Vorinstanz bezeichnet es schliesslich als höchst frag ...
9. Der Beklagte verlangt von der Klägerin den Ersatz des Sch ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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