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Informationen zum Dokument  BGE 93 II 48  Materielle Begründung

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Regeste
3. Der Bestandteil "Harvey's" in den Marken der Beklagten gleicht den Bestandteilen "Garvey" und "Garvey's" in den Marken der Klägerin hinsichtlich Schreibweise und Wortklang so sehr, dass die Käufer der Erzeugnisse über deren Herkunft irregeführt werden können. Die Beklagte räumt denn auch ein, dass die beiden Familiennamen ähnlich sind.
4. Aus Art. 5 MSchG, wonach bis zum Beweis des Gegenteils angenom ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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