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Informationen zum Dokument  BGE 91 II 239  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Art. 6 Abs. 1 EGG gewährt den Nachkommen des Verkäuf ...
2. Wie der Beklagte schon in der Sühneverhandlung vom 16. M& ...
3. Der Beklagte vertritt den Standpunkt, das gewöhnliche Vor ...
4. Der Haupteinwand des Beklagten betrifft die Art der Ausüb ...
5. Zu Unrecht glaubt der Beklagte sich auf die Rechtsprechung ber ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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