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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 393  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auf das Eventualbegehren des Berufungsklägers zum Klagebe ...
2. Der Berufungskläger vertritt in erster Linie den Standpun ...
3. Gemäss Art. 959 Abs. 2 ZGB erhalten persönliche Rech ...
4. Steht fest, dass die Vormerkung des Kaufsrechts seit Erwerb de ...
5. Endlich macht der Berufungskläger auch noch geltend, Paul ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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