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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 269  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Ein unzüchtiger Lebenswandel gemäss Art. 315 ZGB lie ...
2. Der unzüchtige Lebenswandel der Kindsmutter im Sinne von  ...
3. Diesen positiven Nachweis wollen die Klägerinnen mit dem  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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