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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 62  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Für denjenigen Teil des Grundstückes Nr. 406 (Wiedli ...
2. Bezüglich der von der Autobahn nicht direkt berührte ...
3. Erweist sich mithin die Berufung ohne jeden Zweifel als unbegr ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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