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Informationen zum Dokument  BGE 90 II 43  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Sowohl für Deutschland als auch für die Schweiz steh ...
2. Die Beklagte äussert sich in der Berufungsantwort nicht z ...
3. Die Klägerin hält der Einrede der Nichtigkeit ihrer  ...
4. Nach Art. 6 Abs. 1 MSchG muss sich jede zur Hinterlegung gelan ...
5. Die Klägerin macht geltend, "DACRON" sei nicht identisch  ...
6. Ist die Marke der Klägerin somit nichtig, so ist deren Kl ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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