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Informationen zum Dokument  BGE 89 II 192  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Den Streitwert bemass der erstinstanzliche Richter auf etwa Fr ...
2. In materieller Hinsicht hält das angefochtene Urteil das  ...
3. Dass diese Lösung dem nachgehenden Gläubiger geringe ...
4. Endlich ist Art. 886 ZGB nicht dahin auszulegen, im Fall einer ...

Bearbeitung, zuletzt am 07.05.2024, durch:
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