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Informationen zum Dokument  BGE 89 II 177  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Zulässigkeit der Berufung). ...
2. Nach Art. 395 Abs. 1 ZGB ist eine Beiratschaft nur zu errichte ...
3. Vorliegend erblicken die Vormundschaftsbehörde und die Vo ...
4. ..... ...
5. Auf die Aussagen des Gutachters, die Beklagte leide hinsichtli ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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