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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 405  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Vorinstanzen weichen in der Qualifikation der bisherigen L ...
2. Die Vorinstanzen lehnen die Entmündigung ab, weil die ber ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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