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Informationen zum Dokument  BGE 88 II 293  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Firma der Aktiengesellschaft muss sich von jeder in der Sc ...
2. Im vorliegenden Falle ist Nachsicht nicht am Platze. Die Bekla ...
3. Das Wort "Merkur" und die Abkürzung "AG" kommen sowohl in ...
4. Die Beklagte leitet daraus, dass die Klägerin in den Jahr ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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