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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 493  Materielle Begründung

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Regeste
Der Maschineningenieur Kofmel führte nebenbei Exportgeschäfte durch. Im Jahre 1954 trat er mit dem Kaufmann und Tennislehrer Minder in der Weise in geschäftliche Beziehungen, dass Minder bei der Durchführung von Exportgeschäften Kofmels mitwirrkte. Diese Zusammenarbeit dauerte bis im August 1956. Anlässlich ihrer Beendigung ergaben sich zwischen den Parteien Meinungsverschiedenheiten über die Rechtsnatur ihrer Beziehungen. Kofmel nahm den Standpunkt ein, sie seien als Dienstvertrag zu betrachten und kündigte diesen am 17. August 1956 aus wichtigen Gründen im Sinne von Art. 352 OR. Minder behauptete das Bestehen einer einfachen Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff. OR und erklärte, seinerseits das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigen Gründen (Art. 545 Ziff. 7 OR) aufzulösen.
1. Die Vorinstanz hat das Begehren des Klägers um Feststellu ...
2. Ob das Rechtsverhältnis der Parteien als einfache Gesells ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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