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Informationen zum Dokument  BGE 84 II 253  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Auch wenn die streitigen Aktien (Inhaberpapiere) seinerzeit de ...
2. Wer den Besitz einer beweglichen Sache nicht in gutem Glauben  ...
3. Der Kläger stützt seinen Schadenersatzanspruch auf d ...
4. Entfällt die Vermutung aus Art. 930 ZGB, so kann sich nur ...
5. Beigefügt werden mag, dass sich im Falle der Bejahung der ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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