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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 378  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Wer ein Vermögensstück verkauft, gibt damit grunds&a ...
2. Während die Klägerin im kantonalen Verfahren zugegeb ...
3. Die Klägerin macht nun freilich nach wie vor geltend, die ...
4. Dass die Klägerin nicht bloss an einem bei der Weiterver& ...
5. Kommt der Abschluss des Baurechtsvertrags nicht einem Verkauf  ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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