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Informationen zum Dokument  BGE 82 II 120  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Streitwert ist im kantonalen Verfahren nicht festgesetzt w ...
2. Nach der vom Beschwerdeführer angerufenen Bestimmung von  ...
3. Hält somit die angefochtene Entscheidung vor Art. 1 des S ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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