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Informationen zum Dokument  BGE 81 II 467  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Wenn das Wort Studio - wie der Beklagte darlegt - ein Ausdruck ...
2. Nach den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz besteht ...
3. Die Vorinstanz hat nicht ausdrücklich begründet, wes ...
4. Der Beklagte glaubt, es könne nicht von unlauterem Wettbe ...
5. Die Vorinstanz hat dem Klagebegehren auf Publikation des Urtei ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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