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Informationen zum Dokument  BGE 80 II 281  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Aus der knappen Fassung der vorinstanzlichen Urteilsbegrü ...
2. Der klagende Verband beruft sich zutreffend auf das Recht der  ...
3. Dessen Abs. 2 verpönt die Anmassung, d.h. den unbefugten  ...
4. Der ausgeschriebene Name des Beklagten ist nicht mehr angefoch ...
5. Mit dem vorinstanzlichen Urteil kann offen gelassen werden, ob ...
6. Endlich trifft nicht zu, dass sich eine sachgemässe ander ...
7. So verhält es sich schon jetzt mit der französischen ...

Bearbeitung, zuletzt am 08.05.2024, durch:
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