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Informationen zum Dokument  BGE 76 II 202 - Brucker-Stiftung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Dem Obergericht ist darin beizustimmen, dass der Erblasser in  ...
Erwägung 2
2. Somit hat man es auch nicht mit einer Zuwendung mit Zweckbesti ...
Erwägung 3
3. Dazu bietet Art. 486 Abs. 2 ZGB die geeignete Handhabe. Er lau ...
Erwägung 4
4. Die analoge Anwendung von Art. 486 Abs. 2 ZGB auf Auflagen ist ...
Erwägung 5
5. Nach dem Gesagten sind die Begehren der Erstklägerin (Sti ...
Erwägung 6
6. Übrigens ist das Schlossgut im Testament eindeutig erst a ...
Erwägung 7
7. Nicht einzutreten ist auf das Begehren Ziff. 7 um Anordnung ei ...
Erwägung 8
8. Auf den Zeitpunkt des Ablebens der beiden Nutzniesserinnen wer ...
Erwägung 9
9. Die von den Beklagten in eventuellem Sinne gestellten Gegenbeg ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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