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Informationen zum Dokument  BGE 55 II 302 - Kausalprinzip bei Mobiliarübereignung  Materielle Begründung

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Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1.  Zweck des Vertrages vom 13. Mai 1927 war für beide  ...
2.  Allein selbst wenn die Kontrahenten im massgebenden Zeit ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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