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Informationen zum Dokument  BGE 143 I 21  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Der Fortbestand der elterlichen Beziehung zum hier gefestigt  ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Die Regelung von Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG, welche nach Auf ...
4.2.2 Wenn das Bundesgericht davon ausgegangen ist, dass für ...
5. Der angefochtene Entscheid verletzt gestützt auf den f&uu ...
5.1 Art. 8 EMRK verschafft praxisgemäss keinen Anspruch auf  ...
5.2 Das Verfassungs- (Art. 13 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 3 BV) un ...
5.3 Der nicht sorge- bzw. hauptsächlich betreuungsberechtigt ...
5.4 Minderjährige haben grundsätzlich dem Inhaber der e ...
Erwägung 5.5
5.5.1 Bei der Interessenabwägung ist dem Kindeswohl und dem  ...
5.5.2 Der schweizerische Gesetzgeber hat - wie auch die Vorinstan ...
5.5.3 In seiner zivilrechtlichen Rechtsprechung hat das Bundesger ...
5.5.4 Zwar handelt es sich beim Kindeswohl - wie bereits dargeleg ...
Erwägung 6
6.1 Die Vorinstanz ist in ihrem detailliert begründeten Ents ...
6.2 Die Beschwerdeführerin 1 macht geltend, sie sei sprachli ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Die entsprechenden Einwände überzeugen nicht: Die ...
6.3.2 Die Eltern planen, die Betreuung durch den Vater Schritt um ...
6.3.3 Zwar hat sich die ausreisepflichtige Mutter weitergebildet  ...
6.3.4 Selbst wenn die Mutter sich um zwei Kleinkinder zu küm ...
6.3.5 Auch Naturalleistungen können als wirtschaftlich relev ...
6.3.6 Die aufenthaltsbeendende Massnahme ist entgegen den Vorbrin ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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