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Informationen zum Dokument  BGE 135 I 28  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Am 1. Januar 2007 ist das Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 ü ...
2. Die Einwohnergemeinde Zug und X., welche seit Jahren an einer  ...
3. Nach Auffassung des Kantons Zug kann auf die Beschwerde der Ei ...
3.1 Es fehle an einem Anfechtungsobjekt. Schon nach dem bisherige ...
3.1.1 Nach der Rechtsprechung zu Art. 84 OG (BS 3 554; staatsrech ...
3.1.2 Der Beschwerdegegner macht sinngemäss geltend, eine un ...
3.2 § 1 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die Zuger Pensi ...
3.2.1 Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheit ...
3.2.2 Die Befugnis der Aufsichtsbehörde zur abstrakten Norme ...
3.3 Die am 20. Dezember 2007 erhobene Beschwerde sei verspät ...
3.3.1 Die Beschwerde gegen einen Erlass ist innert 30 Tagen nach  ...
3.3.2 Im Kanton Zug werden gesetzgeberische Erlasse sowie deren A ...
3.4 Die Beschwerdelegitimation sei nicht gegeben. Die Einwohnerge ...
3.4.1 Zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheit ...
3.4.2 Vorab kann nach dem in E. 3.1.1 und 3.1.2 Gesagten die Besc ...
4. Die Beschwerdeführerinnen rügen eine Verletzung des  ...
5. Der Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (Art. ...
5.1 Gemäss Art. 11 BVG muss der Arbeitgeber, der obligatoris ...
5.2 Art. 11 Abs. 1 BVG statuiert die Pflicht des Arbeitgebers, ei ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Der Begriff des Arbeitgebers im Sinne von Art. 11 BVG wird  ...
5.3.2 Es erscheint somit naheliegend, den Begriff des Arbeitgeber ...
5.3.3 Gemäss Art. 12 Abs. 1 AHVG gilt als (beitragspflichtig ...
5.4 Nach dem Gesagten kann sich einzig fragen, ob die verfassungs ...
5.5 Zusammenfassend räumt somit das Bundesrecht den Gemeinde ...
6. Dem unterliegenden Kanton Zug sind keine Gerichtskosten aufzue ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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