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Informationen zum Dokument  BGE 129 I 185 - Parlamentswahlrecht Stadt Zürich  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Erwägungen:
Erwägung 1
1. Das Bundesgericht prüft von Amtes wegen und mit freier Ko ...
1.1 Nach Art. 85 lit. a OG beurteilt das Bundesgericht Beschwerde ...
1.2 Mit der Stimmrechtsbeschwerde kann nicht nur die Aufhebung de ...
1.3 Die Beschwerdeführer sind stimm- und wahlberechtigt in d ...
1.4 Die Beschwerde richtet sich der Sache nach nur gegen die Ziff ...
1.5 Soweit die Beschwerdeführer sodann die Wiederholung der  ...
1.6 Die Begründungspflicht gemäss Art. 90 Abs. 1 lit. b ...
Erwägung 2
2. Bei Stimmrechtsbeschwerden prüft das Bundesgericht nicht  ...
Erwägung 3
3.1 Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihres politischen Syste ...
3.2 Die Verfassung vom 18. April 1869 des eidgenössischen St ...
Erwägung 4
4. Die Beschwerdeführer halten dafür, die Wahlkreiseint ...
Erwägung 5
5. Nach der Ansicht der Beschwerdeführer stellt die Wahlkrei ...
Erwägung 6
6. Die Beschwerdeführer kritisieren die Stadtzürcher Wa ...
6.1 Das Bundesgericht hielt im Entscheid "Geissbühler" vom 2 ...
6.2 Diese Rechtsprechung wird in der Literatur kritisiert. ...
6.2.1 Nach Alfred Kölz (Probleme des kantonalen Wahlrechts,  ...
6.2.2 Tomas Poledna (Wahlrechtsgrundsätze und kantonale Parl ...
6.2.3 Pierre Tschannen (Stimmrecht und politische Verständig ...
6.2.4 Auch Yvo Hangartner und Andreas Kley (Die demokratischen Re ...
Erwägung 7
7. An der in E. 6.1 dargestellten Rechtsprechung ist grundsä ...
7.1 Rechtsprechung und Literatur verwenden im Zusammenhang mit de ...
7.1.1 Das direkte Quorum bietet deshalb zu keinen Weiterungen Anl ...
7.1.2 Nach dem Gesagten herrscht Einigkeit über die Bedeutun ...
7.2 Unter der Herrschaft der alten Bundesverfassung hat das Bunde ...
7.3 Aus der Rechtsgleichheit und der politischen Gleichberechtigu ...
7.4 Die Sitze im Gemeinderat der Stadt Zürich sind folgender ...
7.5 Im Kreis 1 wurden an den Wahlen vom 3. März 2002 total 3 ...
7.6 Mit dem Entscheid für das Verhältniswahlsystem hat  ...
7.6.1 Neben hohen direkten Quoren bewirken auch natürliche Q ...
7.6.2 Zudem ist es mit der sowohl innerhalb des einzelnen Wahlkre ...
7.6.3 Die Grössenunterschiede der Wahlkreise der Stadt Z&uum ...
7.7 Auch wenn die Wahlkreiseinteilung der Stadt Zürich bunde ...
Erwägung 8
8.1 Stellt das Bundesgericht Verfahrensmängel fest, so hebt  ...
8.2 Der festgestellte Mangel wiegt schwer. Die Wahlkreiseinteilun ...
8.3 Das Gesagte rechtfertigte grundsätzlich, die Wahlen vom  ...
8.3.1 Auch wenn die Wahlrechtsgleichheit wahlkreisübergreife ...
8.3.2 In Anbetracht der verschiedenen Lösungsmöglichkei ...
9. Zusammenfassend muss es bei der Feststellung der Bundesverfass ...
Aus dem Dispositiv:

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch: Julian Marbach, A. Tschentscher
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