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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 560  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 25 StG unterliegen der Emissionsabgabe die Urkunden  ...
2. Art. 28 Abs. 1 StG bestimmt, dass die Abgabe nach dem Nennwert ...
3. Die von der Beschwerdeführerin ausgegebenen Genussscheine ...
4. Die EStV berechnet die Abgabe einfach von dem Betrage von Fr.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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