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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 556  Materielle Begründung

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Regeste
1. Der Gemeinderat von Rorschach beschloss am 30. Juni 1969 auf Antrag des Stadtrates, der Interessengemeinschaft Bootsbetrieb Rorschach-Rheineck zur Finanzierung eines neuen Motorbootes ein Darlehen von Fr. 385'000.-- zu gewähren. Dr. Kaiser rekurrierte dagegen an den Regierungsrat mit dem Antrag, den Beschluss als ungültig zu erklären und den Gemeinderat anzuhalten, das Kreditgesuch dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Der Regierungsrat lehnte das Eintreten auf den Rekurs mit Entscheid vom 19. August 1969 ab.
2. Die Beschwerdeführer erklären zwar, die staatsrechtl ...
3. Beschwerden wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte d ...
4. Die Beschwerdeführer haben diese Tatsache in ihrer nachtr ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch:
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