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Informationen zum Dokument  BGE 95 I 322  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Zwar bezeichnet das luzernische Recht die hier umstrittene Abg ...
2. Der Regierungsrat hält dafür, der Begriff des Auskau ...
3. Eine Verfassungswidrigkeit liegt aber auch vor, wenn man davon ...
4. Ist aber weder das Ausfüllen einer Lücke noch eine A ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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