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Informationen zum Dokument  BGE 93 I 638  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. (Zulässigkeit der Feststellungsklage nach Art. 25 BZP) ...
2. Das thurgauische Gesetz vom 2. Oktober 1832 über die Aus& ...
3. Ob die im Jahre 1832 geschaffene Möglichkeit, Wassernutzu ...
4. Stand mithin das Gesetz von 1832 über die Ausübung d ...
5. Über die Tatsache, dass der Staat die Wasserentnahme f&uu ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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