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Informationen zum Dokument  BGE 93 I 354  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB gehören zum wehrst ...
2. Zur Führung kaufmännischer Bücher ist verpflich ...
3. Wo die Zuteilung Schwierigkeiten bereitet, ist darüber na ...
4. Was der Beschwerdeführer dagegen vorbringt, dringt nicht  ...
5. Eventuell beantragt der Beschwerdeführer, es sei nicht me ...
6. Die Berechnung des Kapitalgewinns auf Fr. 368'109.-- ist von k ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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