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Informationen zum Dokument  BGE 83 I 111  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Vorführung von Filmen gehört zum Betrieb eines L ...
2. Die Verfügung der Polizeidirektion und der Beschwerdenent ...
3. § 12 der Verordnung über die Vorführung von Fil ...
4. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrats vom 23. November 19 ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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