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Informationen zum Dokument  BGE 80 I 237  Materielle Begründung

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Regeste
1. Der in Brissago heimatberechtigte, seit 1939 in Basel niedergelassene Beschwerdeführer ist wegen zahlreicher Polizeiübertretungen bestraft und ausserdem im Jahre 1951 wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und versuchtem Betrug zu 6 Wochen und am 19. März 1954 wegen Hehlerei zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat ihm deshalb auf Grund von Art. 45 Abs. 3 BV die Niederlassung im Kantonsgebiet für die Dauer von 10 Jahren entzogen (Beschluss vom 10. August 1954).
2. Die Niederlassung durfte dem Beschwerdeführer entzogen we ...

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch:
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