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Informationen zum Dokument  BVerfGE 159, 1 - Vorschlagsrecht Vizepräsident des Bundestags  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Antragsteller ist Mitglied des Deutschen Bundestages und g ...
2. In der 115. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. September ...
II.
1. Der Antragsteller hält seinen mit Schriftsatz vom 6. Mai  ...
a) Der verfassungsrechtliche Status des Abgeordneten nach Art. 38 ...
b) Die Wahl des Präsidenten und der Stellvertreter sei in &s ...
c) Die Geschäftsordnungsautonomie aus Art. 40 Abs. 1 Satz 2  ...
2. Der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sei notwendig ...
III.
1. Nach Auffassung des Antragsgegners ist der Hauptsacheantrag un ...
2. Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stehe jede ...
IV.
1. In seiner Replik führt der Antragsteller hinsichtlich des ...
2. Der Antragsgegner hält dem entgegen, dass die Forderung,  ...
B.
I.
1. a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsger ...
b) Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach &s ...
2. Bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer ein ...
3. Der zulässige Inhalt eines Antrags auf Erlass einer einst ...
a) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische  ...
b) Dient der Organstreit damit allein der Klärung der Rechte ...
II.
1. Der Antrag ist bereits unzulässig, da der Antragsteller n ...
a) Der Eilantrag des Antragstellers geht über die Rechtswirk ...
b) Der Antragsteller legt nicht ausreichend dar, dass bei Nichter ...
c) Der Antragsteller setzt sich weiterhin nicht ausreichend mit d ...
2. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Erlasses der begehrten Anor ...
3. Jedenfalls ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord ...
a) Erginge die vorliegend beantragte einstweilige Anordnung nicht ...
b) Erginge die beantragte einstweilige Anordnung, erwiese sich je ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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