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Informationen zum Dokument  BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1982 rechtskräfti ...
2. Nachdem der Beschwerdeführer erstmals im Jahr 2009 Kenntn ...
3. Auf die Revision der Beklagten hob der Bundesgerichtshof mit U ...
4. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdef&uum ...
5. Im rechtlichen Hintergrund des Verfahrens stehen Vorschriften  ...
II.
1. Die Beklagte hält die Verfassungsbeschwerde für teil ...
2. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat zugleich für  ...
3. Der Hessische Datenschutzbeauftragte hält es dagegen f&uu ...
4. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. erachtet die ...
5. Der Deutsche Journalisten-Verband e.V. vertritt die Auffassung ...
6. Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. f ...
7. Die Google Germany GmbH führt aus, ein Inhalteanbieter k& ...
8. Die Stellungnahme des eco-Verbands der deutschen Internetwirts ...
9. Der Deutsche Medienverband e.V. schildert ebenfalls die techni ...
B.
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliches Recht ...
2. Das schließt nicht aus, dass daneben im Einzelfall auch  ...
3. Auch soweit Unionsgrundrechte danach gemäß Art. 51  ...
a) Die Prüfung von Akten der deutschen öffentlichen Gew ...
b) Die primäre Anwendung der Grundrechte des Grundgesetzes i ...
aa) Belässt der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten fü ...
(1) Soweit es um Regelungsbereiche geht, für die den Mitglie ...
(2) In dieser dynamischen, fachrechtsakzessorischen Anlage der Un ...
bb) Wenn danach regelmäßig anzunehmen ist, dass das Fa ...
(1) Getragen ist diese Vermutung von einer übergreifenden Ve ...
(2) Angesichts des gemeinsamen Fundaments in der Europäische ...
c) Die primäre Anwendung der Grundrechte des Grundgesetzes b ...
4. Die alleinige Heranziehung der Grundrechte des Grundgesetzes a ...
a) Die Annahme, dass gestaltungsoffenes Fachrecht Raum für e ...
aa) Zwar kann in Übereinstimmung mit der auf Vielfalt ausger ...
bb) Soweit danach im Umsetzungsspielraum unionsrechtlich Raum f&u ...
b) Eine Prüfung allein am Maßstab der deutschen Grundr ...
aa) Eine weitergehende Prüfung ist in Betracht zu ziehen, we ...
bb) Nur bei konkreten und hinreichenden Anhaltspunkten ist auch e ...
cc) In beiden Fällen (aa und bb) ist dann näher zu pr&u ...
dd) Im Ergebnis setzt eine Prüfung anhand der Grundrechte de ...
c) Hat sich danach ergeben, dass die deutschen Grundrechte das Sc ...
5. Die primäre Heranziehung der Grundrechte des Grundgesetze ...
6. Von diesen Grundsätzen ausgehend steht außer Zweife ...
II.
1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine zivilrechtlic ...
2. Auf Seiten des Beschwerdeführers ist das allgemeine Pers& ...
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die frei ...
b) Gegenüber diesen Schutzgehalten bildet das Recht auf info ...
aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst nach stä ...
bb) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wurde von der  ...
cc) Auf das Verhältnis zwischen Privaten wirkt das Recht auf ...
dd) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist von der Re ...
c) Nach diesen Abgrenzungslinien liegt der verfassungsrechtliche  ...
3. Auf Seiten der Beklagten sind die Meinungsfreiheit und die Pre ...
III.
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt Schutz g ...
a) Die Bedeutung des Zeitpunkts der Veröffentlichung fü ...
b) Unter den heutigen Bedingungen der Informationstechnologie und ...
aa) Ging es in der bisherigen Rechtsprechung des Senats um die Fr ...
bb) Die dauerhafte Verfügbarkeit der Informationen ist zudem ...
cc) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsrechts, solche Entwicklun ...
(1) Zur Freiheit gehört es, persönliche Überzeugun ...
(2) Allerdings folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrech ...
(3) Eingebunden in eine solche Balance ist der wirksame Schutz de ...
dd) Bei der Erfassung und verfassungsrechtlichen Gewichtung der B ...
2. Auf der Gegenseite ist dem Schutzgehalt der Meinungs- und Pres ...
a) Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die freie Berichterstattu ...
b) Auf Seiten der von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Pr ...
IV.
1. Ein Ausgleich zwischen einem Medienunternehmen als für di ...
2. Welche Bedeutung dem Verstreichen von Zeit für die sp&aum ...
a) Ein maßgeblicher Gesichtspunkt liegt hierfür zun&au ...
b) Bedeutung kommt auch der Frage zu, wieweit die berichteten Ere ...
c) Für das Gewicht der Beeinträchtigung kommt es auch d ...
d) Nicht möglich ist es demgegenüber, einen durch Zeita ...
e) Insgesamt bedarf die Entscheidung über ein Schutzbegehren ...
3. Für den Ausgleich zwischen den Medien und den Betroffenen ...
a) Für die hier in Streit stehende Frage nach Schutzanspr&uu ...
b) Dieser unterschiedlichen Interessenlage ist bei der Frage nach ...
aa) Nach den Stellungnahmen der Sachverständigen in diesem V ...
bb) Der damit aufgezeigte Weg führt allerdings dazu, dass je ...
c) Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, über  ...
aa) Für die Frage, welcher Schutz mit welchen Maßnahme ...
bb) Weiter müssen die den Medienunternehmen damit abverlangt ...
cc) Welche näheren Anforderungen an die Betreiber eines Onli ...
V.
1. Vom Ausgangspunkt her überzeugend nimmt die angegriffene  ...
2. Demgegenüber gewichtet die angegriffene Entscheidung nich ...
a) Nicht ausreichend gewürdigt wird zum einen, wie direkt un ...
b) Zum anderen gewichtet die angegriffene Entscheidung das Verhal ...
3. Angesichts der gewichtigen Beeinträchtigung des Beschwerd ...
VI.
D.
E.

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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