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Informationen zum Dokument  BVerfGE 102, 99 - Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Abfallgesetzes für das L ...
2. Im Zeitpunkt des Erlasses des Nordrhein-Westfälischen Lan ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens betreibt in Herford-L ...
2. Im Verfahren über die von der Klägerin hiergegen ein ...
a) Die Beantwortung der vorgelegten Frage sei für die vom Ge ...
b) Die Regelung über die Lizenzpflicht falle unter die konku ...
III.
1. Zur Vorlage haben sich die Landesregierung und das Landesumwel ...
a) Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht in dem Lizen ...
b) Auch das Landesumweltamt vertritt die Auffassung, der Landesge ...
c) Die Klägerin des Ausgangsverfahrens macht sich im Wesentl ...
2. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat eine &Aum ...
B. -- I.
II.
1. Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht bei seiner Vorlage auf ...
2. Das Oberverwaltungsgericht hat § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 L ...
C.
I.
II.
1. Mit der Lizenzpflicht des § 10 LAbfG regelt der Landesges ...
2. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Abfälle zu entso ...
3. Der Landesgesetzgeber kann sich für eine kompetenzielle Z ...
4. Die vom Landesgesetzgeber verfolgten Ziele der Kapazitäts ...
5. Die landesrechtliche Lizenzregelung lässt sich von der ab ...
III.
1. Die bundesrechtlichen Vorschriften der §§ 7 bis 9 Ab ...
2. Die nicht in die verfassungsrechtliche Prüfung einbezogen ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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